Als Reaktion auf eine Kündigung nehmen einige Arbeitnehmer ihr Recht auf eine Kündigungsschutzklage wahr, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt wird. In einem Arbeitsrecht Seminar erhalten Sie umfassende Informationen dazu, wie ein solches Verfahren genau abläuft und welche Rolle die Arbeitnehmervertretung dabei einnehmen kann. Bei einer Kündigung kann der Arbeitgeber viele Fehler begehen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam machen. Der Arbeitnehmer wird daher mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht anstreben, das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbestehen zu lassen. Da die Rechtsprechung in Deutschland sehr komplex ist, empfiehlt es sich für Sie als Betriebsrat Mitglied grundsätzlich, mehr zum Arbeitsrecht durch eine entsprechende Fortbildung zu erfahren.
Der erste Schritt des Verfahrens: Beim Gütetermin einigen
Bevor das Gericht nach dem Erhalt der Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer mit der eigentlichen Verhandlung beginnt, wird ein Gütetermin anberaumt. Im Rahmen dieses Termins sollen beide Parteien die Möglichkeit erhalten, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Eine Rückkehr für den Arbeitnehmer an den bisherigen Arbeitsplatz kann sich als schwierig gestalten, wenn das Unternehmen durch die Kündigung bereits seine Haltung gegenüber der Person zum Ausdruck gebracht hat. Daher kann es sinnvoll sein, dem gekündigten Arbeitnehmer für den Verlust der Position eine Abfindung anzubieten. Aus diesem Grund ist während des Gütetermins genau abzuwägen, welche Zugeständnisse eingegangen werden sollen und ob die gemeinsame Einigung besser ausfällt als die voraussichtliche Entscheidung des Gerichts. Die Güteverhandlung findet vor dem Vorsitzenden der Kammer ohne die Richter statt. Können sich Arbeitgeber und der gekündigte Arbeitnehmer nicht einigen, wird vom Arbeitsgericht das streitige Verfahren aufgenommen.
Die Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Nach der gescheiterten Güteverhandlung wird das Verfahren beim Kammertermin auf der Grundlage der gestellten Anträge von beiden Parteien begonnen. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen alle Argumente für Ihre Position vortragen, die zur Entscheidung herangezogen werden können. Ein wichtiger Grund wäre unter anderem die fehlende Konsultation der Arbeitnehmervertretung, wenn der Arbeitgeber die Kündigung gegen einen seiner Mitarbeiter aussprechen möchte. Als Betriebsrat Mitglied nehmen Sie dadurch eine wichtige Stellung ein und können zur Sachlage beitragen. Hierfür ist allerdings das relevante Fachwissen von Vorteil, dass Sie sich bei einer Arbeitsrecht Schulung aneignen. Da während der Hauptverhandlung viele verfahrensrechtliche Fehler begangen werden können, ist ein entsprechendes Arbeitsrecht Seminar die richtige Entscheidung zur Vorbereitung auf solche Fälle.Bevor das Arbeitsgericht sein Urteil fällt, lädt es Zeugen zur Beweisaufnahme ein. Diese sollen die Argumente der Parteien stützen oder auch widerlegen. Daher ist es sehr wichtig, welche Personen als Zeugen angegeben werden. Meist werden sich die Zeugen aus Kollegen des gekündigten Arbeitnehmers und dem Vorgesetzten zusammensetzen. Auch als Mitglied des Betriebsrates können Sie als Zeuge geladen werden, um den korrekten Ablauf der Anhörung vor der Arbeitnehmervertretung zu überprüfen. Die Zeugen sind dazu verpflichtet, die Wahrheit vor Gericht auszusagen und eine umfassende Stellungnahme hinsichtlich der relevanten Themen abzugeben. Neben dem Arbeitsgericht selbst haben außerdem die Prozessparteien die Möglichkeit, den Zeugen mehrere Fragen zu stellen. Im Arbeitsrecht Seminar wird darauf hingewiesen, wie Sie bei der Zeugenvernehmung richtig zum Prozess beitragen können und welche Aspekte zu beachten sind. Die Schulungen für das Arbeitsrecht berücksichtigen unterschiedliche Konstellationen, um einen Überblick zu den Verfahren zu erhalten. Als Betriebsrat müssen Sie nicht nur den Mitarbeiter in seiner schwierigen Situation optimal unterstützen, sondern vor allem aufgrund der zu beachtenden Fristen schnell handeln. Eine Arbeitsrecht Fortbildung gibt Ihnen das wichtige Wissen an die Hand, das Sie zur Wahrnehmung Ihrer Funktion benötigen.Weitere Informationen: http://www.poko.de/Betriebsrat/Seminare-Training-Beratung/Seminare/Einfuehrungsseminare/Arbeitsrecht