Hohe Weiterbildungkosten? Diese Fördertöpfe bietet der Bund

4.200 Euro? Entsetzen breitet sich im Gesicht von Janina Möller aus. Das lässt das Budget der 23-jährigen Marketingkauffrau nicht zu. Dabei würde sie zu gerne in einem Fernlehrgang ihren Fachwirt erwerben. Den muss sie sich dann wohl leider abschminken, bedauert die junge Frau. Wie soll sie das Geld auch zusammenkratzen? Janina Möller ist nicht die einzige, die beim Blick auf die Kosten einer Weiterbildung den Gedanken, diese zu machen, wieder verwirft.

Wenn das Unternehmen nicht unterstützend eingreift und wenigstens anteilig die Kosten übernimmt, scheint die Realisierung einer Fortbildung oft in weiter Ferne. Da hilft ein Blick in die Fördertöpfe des Staates. Dieser unterstützt den Wunsch nach beruflicher Weiterbildung und bietet Arbeitnehmern, Selbstständigen, Arbeitslosen und Berufsrückkehrern verschiedene Förderprogramme an: Sind die Fördervoraussetzungen erfüllt, lässt sich damit viel Geld sparen.

Allerdings wissen viele Weiterbildungsinteressierte oft nichts von dieser Möglichkeit und wenn, fällt es ihnen schwer, herauszufinden, welcher Fördertopf für sie gemacht ist. Genau wie Janina, die bis dato noch nichts von einem Weiterbildungsstipendium gehört hat. Von diesem profitieren junge Fachkräfte, die noch eins oben drauf setzen wollen und bereits in der Ausbildung oder im Beruf besondere Leistungen erbracht haben. Sind diese unter 25 Jahren und interessieren sich für eine fachbezogene oder fachübergreifende Weiterbildung, gibt der Staat – verteilt auf drei Jahre – eine Finanzsspritze in Höhe von maximal 7.200 Euro. Bedingung ist, dass der Weiterbildungsteilnehmer zehn Prozent der Fortbildungskosten selbst trägt. Ein Leck von 420 Euro kann die Haushaltskasse von Janina Möller schon eher vertragen.

Alternativ könnte sie auch einen Antrag für Aufstiegs-Bafög stellen, mit dem Aufstiegsfortbildungen gefördert werden. Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, bieten sich vor allem für kostenintensivere Weiterbildungen an, die häufig einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Fortbildung muss daher mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, um in den Genuss des Bafög zu kommen. Eine Finanzspritze von 40 Prozent der Kurs- und Prüfungskosten von bis zu 15.000 Euro steuert der Bund bei. Wer die Prüfung besteht, bekommt zudem 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erstattet.

Bei einer kostengünstigeren Weiterbildung hätte Janina Möller auch über einen Prämiengutschein nachdenken können. Mit diesem fördert der Staat Fortbildungen, die bis zu 1.000 Euro betragen, mit bis zu 500 Euro. Voraussetzung neben einem Höchstalter von 25 Jahren ist, dass die Antragsteller mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten oder in Eltern- oder Pflegezeit sein müssen und das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 20.000 Euro liegt.

Über ein Studium hat die 23-jährige Marketingkauffrau bisher noch nicht nachgedacht. Es ist jedoch sicher ein Gedanke wert: Schließlich unterstützt der Bund Fachkräfte, die sich durch ein Erststudium beruflich weiterentwickeln wollen, mit einem Aufstiegsstipendium. Bis zu 815 Euro monatlich erhalten Stipendiaten, die in Vollzeit studieren, 2.400 Euro im Jahr gibt es für die, die das Studium berufsbegleitend absolvieren. Mit ihrem Notendurchschnitt von 1,4 im Abschlusszeugnis der Berufsschule hätte Janina gute Karten, ein Stipendium zu erhalten – schließlich sind dafür verschiedene Voraussetzungen, so auch ein Notendurchschnitt von 1,9 oder besser, zu erfüllen.

Es gibt allerdings auch andere Fördertöpfe, in die Weiterbildungsinteressierte greifen können. Beschäftigte ohne Abschluss sowie Angestellte in kleinen und mittleren Unternehmen profitieren von dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Der Förderumfang variiert hier. Die volle Höhe der Weiterbildungskosten trägt der Staat bei ungelernten Arbeitnehmern, wenn die Weiterbildung mit einem Berufsabschluss einhergeht. Drei Viertel der Lehrgangskosten werden bei älteren Beschäftigten übernommen, sofern die Schulungszeit zumindest zum Teil in die Arbeitszeit fällt. In allen anderen Fällen kommt der Bund für maximal 50 Prozent der Fortbildungskosten auf, vorausgesetzt der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Kosten.

Wer keinen Berufsabschluss hat oder wenn der Beruf auf dem Markt nicht mehr gefragt ist und die Arbeitslosigkeit droht oder bereits eingetroffen ist, kommt der Bildungsgutschein zum Einsatz. Dieser wird von der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit ausgestellt, wenn sie den Bedarf einer Weiterbildung für notwendig hält. Der Förderumfang liegt bei 100 Prozent. Auch die Übernahme der Fahrtkosten zum Seminarort sowie der Unterkunfts- und Verpflegungskosten ist möglich. Der Gutschein mit dem vereinbarten Bildungsziel muss jedoch innerhalb von drei Monaten eingelöst werden.

Arbeitnehmer, die sich ein Sparguthaben durch vermögenswirksame Leistungen angespart haben, können ebenfalls profitieren. Mit einem Spargutschein können sie vor Ablauf der Sperrfrist Geld ihres Guthaben zur Finanzierung von länger andauernden und häufig kosteninvensiveren Weiterbildungen entnehmen, während die Sparzulage erhalten bleibt.  Da sowohl der Spargutschein als auch der Prämiengutschein Teil des Bundesprogramms Bildungsprämie sind, lassen sich beide Fördermittel gleichzeitig nutzen.

Weiterbildung hat ihren Preis. Aber den muss der Fortbildungsteilnehmer nicht immer allein stemmen. Wer sich im Förderdschungel ein bisschen auskennt, muss beim Blick auf die Kosten die Idee einer Weiterbildung nicht gleich begraben. Janina Möller weiß das inzwischen. Ihrem Fernlehrgang steht nichts mehr im Weg: Die Bewerbung für ein Weiterbildungsstipendium ist geglückt.  Der Fachwirt kann kommen.

Einen Überblick über die Förderprogramme und wer davon profitiert, finden Sie in unserer Infografik.

Staatliche Weiterbildungsförderung
Quelle: kursfinder.de