Individuelle Videoüberwachung

Videoüberwachung – kundenspezifische Entwicklung für Privat- und Gewerbeimmobilien

Videoüberwachung
Videoüberwachung (Bild von cdz auf Pixabay)

Videoüberwachung dient in und an Privatimmobilien überwiegend dem Einbruchsschutz. An Gewerbeimmobilien lassen sich damit außerdem Prozesse überwachen, die in Schadensfällen Relevanz für Haftungsansprüche haben können. Um rechtssicher überwachen zu können, sind Individualität und Lösungsorientierung die Basics für jedes Überwachungssystem.

Funktionen einer Videoüberwachung

Ein Überwachungssystem aus verschiedenen Videokameras zeichnet alle Bewegungen im Überwachungsbereich auf. Der Zweck dieser Aufzeichnungen besteht vor allem darin, ein Betreten durch unbefugte Personen rechtzeitig zu verhindern. Geschieht der Zutritt dennoch, lassen sich daraus resultierende Schäden an Gebäuden und Wertgegenständen dokumentieren. Auch mögliche wetterbedingte Ursachen für teilweise erhebliche Schäden in und an Gebäuden sowie Außenanlagen können mit der Videoüberwachung zweifelsfrei belegt werden. Juristisch endet das Überwachungsrecht allerdings an der Grundstücksgrenze, sowohl im privaten als auch öffentlichen Überwachungsbereich.

Videoüberwachung im privaten Einsatzbereich

Für die kundenspezifische Entwicklung privater Überwachungssysteme müssen Zweck und sensible Bereiche vorab definiert werden. Soll ein Wildzugang an einem offenen Garten dokumentiert werden? Dann handelt es sich weniger um echte Schadensbegrenzung als vielmehr eine Maßnahme zu besserem Schutz von Beeten oder Strauchbereichen. Wildkameras sind für solche Zwecke oft besser als eine komplexe und womöglich vernetzte Videoüberwachung geeignet. Dient die Videoüberwachung als Einbruchsschutz vor der Haustür oder an Nebengebäuden? Danach richtet sich das Installieren von Einzelkameras, fester Aufnahmesysteme oder schwenkbarer Varianten. Genau betrachtet werden muss der Überwachungswinkel über die Grundstücksgrenze hinaus. Erfolgt die Überwachungsinstallation in einem Haus mit mehreren Mietparteien, müssen zuerst alle Mieter ihr Einverständnis erklären. Optisch muss die Ausrichtung von Kameras auch für Passanten klar für ausschließlich auf dem privaten Gelände erkennbar sein.

Öffentliche Videoüberwachung an Gewerbeimmobilien

Individualität und Lösungsorientierung bestimmt die Planung einer Videoüberwachung an Gewerbeobjekten. Hier ist ein Ansatz für die viel betretenen Hauptgebäude, nur das Außengelände oder eine Kombination aus Gebäude- und Geländeüberwachung abzusprechen. Auch muss die Überwachung per Hinweisschild für jeden Besucher angekündigt sein, und zwar bereits am Grundstückszugang statt erst vor der Kamera. Sind diese rechtlichen Details abgeklärt, dient moderne Videoüberwachung sehr effektiv der Senkung einer Kriminalitätsrate, vor allem in Regionen mit bekannt hoher Einbruchsquote. Je nach Standort schreiben Versicherer sogar diese Videoüberwachung vor, um versicherte Unternehmen vor finanziellen Risiken und sich selbst vor dem Entschädigungsaufwand zu schützen.

Fazit

Videoüberwachung ist als Schutzmaßnahme in und an Immobilien eine sinnvolle Investition. Sie muss allerdings individuell dem Überwachungszweck angepasst werden und darf rechtliche Einschränkungen in keiner Ausrichtung überschreiten. Im öffentlichen Raum muss die Überwachung des Objekts innen und außen sogar per Hinweisschild am Grundstückszugang deklariert werden.