Selbstständig machen: Freie Berufe

Freie Berufe. Zum Beispiel Künstler
Freie Berufe. Zum Beispiel Künstler

Laut Einkommensteuergesetz gibt es die sogenannten Freien Berufe. Darunter fallen die Berufe Anwalt, Buchprüfer oder Ingenieur. Diese werden Katalogberufe genannt.

Freie Berufe

Weitere interessante Freie Berufe sind:

  • Aushilfsmusiker,
  • Bergführer,
  • Bildhauer,
  • Designer,
  • Diätassistent,
  • Dirigent,
  • EDV-Berater,
  • Erfinder,
  • Erzieher,
  • Fotografen,
  • Kameramann,
  • Künstler,
  • Dozent,
  • Logopäde,
  • Magier,
  • Marketingberater,
  • Marktforscher,
  • Musiker,
  • Raumgestalter,
  • Schauspieler,
  • Schriftsteller,
  • Tanzlehrer,
  • Tanz- und Unterhaltungsmusiker,
  • Unternehmensberater,
  • Visagist,
  • Werbetexter
  • und noch weitere Berufe.

Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer

Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer. Es lohnt sich also, sich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden.  Als selbständiger Künstler zu arbeiten ist brotlose Kunst – so heisst es oft. Allerdings: in diesem interessanten Artikel der SZ über Schauspieler und Ökonom Christoph Backes bekommt das eine andere Note. Herr Backes berät kreative Freiberufler.