DGUV Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln
Für alle Unternehmen und Institutionen, die elektrische Betriebsmittel in ihrem Bestand haben und nutzen, muss regelmäßig eine Überprüfung der jeweiligen Geräte vorgenommen werden. Diese DGUV Prüfungen dienen der Sicherheit von Mitarbeitern sowie allen Personen, die mit diesen Betriebsmitteln arbeiten und umgehen.
Die Verhütung möglicher Unfälle steht hier an erster Stelle. Die Pflicht zu dieser Prüfung ist in einer Unfallverhütungsvorschrift begründet: Laut „BGV-A3/GUV-VA3-Elektrische Betriebsmittel und Anlagen“ ist ein Unternehmen verpflichtet, seine elektrisch betriebenen Geräte auf richtige Funktionalität und Sicherheit zu überprüfen.
Die Prüfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Maßgabe, die von der „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV), erlassen wurde. Sie hat ihren Sitz in Berlin, wobei siebenundzwanzig Unfallkassen sowie neun gewerbliche Berufsgenossenschaften angegliedert sind.
In diesem Zusammenschluss sind insgesamt rund siebzig Millionen Personen gegen Folgen von Arbeitsunfällen versichert – die auch durch schadhafte elektrische Geräte verursacht werden können. „Sicherheit elektrischer Betriebsmittel – gewährleistet durch DGUV Prüfungen“ weiterlesen