Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit in Unternehmen

Arbeitsmedizin: Betriebsarzt im Unternehmen
Arbeitsmedizin: Betriebsarzt im Unternehmen (Foto: Pixabay)

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, die Erste Hilfe zu organisieren sowie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Diese Pflichten fallen in die Bereiche Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.

Arbeitssicherheit in Unternehmen

Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit umfangreichen sicherheitstechnischen Fachkenntnissen bestellen. Berufsgenossenschaften bieten hier Fortbildungen an. Die Aufgabe kann auch extern besetzt werden. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen zudem mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Arbeitsmedizin in Unternehmen

Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen.

Die Bundesärztekammer definiert den Bereich der Arbeitsmedizin als wirksame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.

Es gilt, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Die mit dem Arbeitsleben verbundenen schädliche Einflüsse gilt es zu verhindern. Krankheiten und Gesundheitsschäden sollen früh erkannt werden.

Die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger dauerndem krankheitsbedingtem Ausfall gilt es zu begleiten.

Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin als Dienstleistung auslagern

Unternehmen können einen Betriebsarzt einstellen oder die Aufgaben extern einholen. Wie zum Beispiel bei der Medic Assistance Business Health GmbH. Der Dienstleister agiert als Full-Service-Agentur im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Bereich Betriebliche Arbeitsmedizin bei Medic Assistance bildet zum Beispiel auch Mitarbeiter zu Ersthelfern aus.

Zum Gebiet der Arbeitssicherheit bietet Medic Assistance Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräfte an. Diese kommen ins Unternehmen, analysieren die Ausgangssituation und treffen dann in Absprache mit den Betriebsärzten sinnvolle präventive Maßnahmen

Die zentralen Elemente der Arbeitsmedizin

Der Betriebsarzt übernimmt wichtige Aufgaben, um den Gesundheitsschutz der Angestellten zu gewährleisten. Dabei steht er als Berater der Firma in sämtlichen Kriterien der medizinischen Vorsorge und des betrieblichen Firmenschutzes zur Verfügung.
Damit ein Betriebsarzt sinnvoll eingesetzt werden kann, muss er so weit wie möglich in das Unternehmen integriert werden. Vor allem bei Arbeitsunfällen muss er mit Erste-Hilfe-Maßnahmen im Ernstfall vor Ort sein und fachlich helfen, bis professionelle Rettungskräfte vor Ort sind und übernehmen.

Erste Hilfe und vorgegebene Maßnahmen

Zu den Vorgehensmaßnahmen bei Erster Hilfe gehört das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Arbeitsstelle sowie eine Betreuung von Verletzten. Dabei sind vor allem Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte gefragt.
Bekannte und oft auch wichtige lebensrettende Aktionen sind dabei unter anderem die stabile Seitenlage sowie Wiederbelebungsmaßnahmen.

Neben der Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen in der Firma muss auch das Vorhandensein von passendem Material sichergestellt sein. Auch eine Unterweisung bezüglich Verhalten bei Arbeitsunfällen sowie über die Ausführung von Erste Hilfe muss den Angestellten übermittelt werden.

Damit diese Angelegenheit bei den Mitarbeitern auch ankommt, sollten solche Unterweisungen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten in dieser Hinsicht was entsprechende Einrichtungen und Verhaltensformen betrifft, fortlaufend informiert sein.

Angestellte sind davon zu unterrichten, welche Ansprechpartner, Handlungen und Einrichtungen bei Unfällen am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Auch müssen sie geschult werden, was sie im Falle eines Verletzten zu unternehmen haben.