Viele Begriffe verlieren durch die Übernahme von Anglizismen an Kontur. Vor allem im wirtschaftlichen und politischen Bereich ist dieser Trend zu beobachten. Werbung wird mit Marketing gleich gesetzt, der Begriff Buisnessplan ersetzt Geschäftsplan. Diese Aufzählng lässt sich ins Unendliche fortführen. Doch gerade bei wichtigen Begriffen wie Management und Geschäftsführung sind die Unterschiede allein vom gesetzlichen Aspekt gravierend. Die Aufgaben der Geschäftsführung unterscheiden sich nämlich beträchtlich von denen des Managements.
Was sind die Unterschiede?
Die Geschäftsführung hat strikte rechtliche Linien. In einer GbR, OHG oder KG ist der Geschäftsführer gleichzeitig der Gesellschafter. Bei einer GmbH sieht es wieder anders aus. Hier kann der Geschäftsführer auch bestellt werden und fungiert so nur als leitender Angestellter. In einer Aktiengesellschaft ist sogar nur vom Vorstand die Rede. Egal welche Bezeichnung allgemein rechtsgültig ist, die Aufgabe besteht darin die Geschäfte zu leiten. Beim Management sieht es ähnlich aus. . Es kann auch ein Unternehmen führen, ist jedoch auch für die Organisation und Planung verantwortlich. Meist ist es so, dass es einen geschäftsführenden Vorstand gibt, der für das Unternehmen haftet und mehrere Managementpositionen, die sich mit Teilbereichen einer Firma beschäftigen. Hier kann es vorkommen, dass neben der Geschäftsführung ein Managemenposten für das Personal oder die Auslandsgeschäfte, Marketing oder Innlandsgeschäfte geschaffen wurde. So sind alle wichtigen Kernfelder abgedeckt und die Aufgaben delegiert. Das management in den verschiedenen Bereichen ist nun dafür verantwortlich diesen eine sinnvolle Strukturierung zu verleihen und die operativen Gewinne in dem Segment zu erhöhen. Solche Managementverträge sind in der Regel zeitlich auf fünf Jahre befristet und wird durch eine detaillierte Stellenausschreibung seitens der Geschäftsführung neu vergeben oder der Vertrag wird verlängert.
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