Die Diesel-Debatte und das Für und Wider um die Blaue Plakette

Ein Blick auf die Karte der Umweltzonen in Deutschland macht deutlich: in 57 deutschen Städten existieren heute schon Zonen, die für bestimmte Fahrzeuge nicht befahrbar sind. Dabei zeigt sich gerade in den Ballungszentren Köln-Düsseldorf-Ruhrgebiet, Mainz-Frankfurt/Main-Wiesbaden sowie Stuttgart-Karlsruhe-Mannheim eine enorme Konzentration an Umweltzonen. Mehr als doppelt so viele Kommunen haben außerdem inzwischen einen Luftreinhalteplan erstellt. Dabei handelt es sich nicht nur um Städte, die in Großstadtregionen liegen, sondern durchaus auch um Mittelzentren, wie zum Beispiel Halberstadt, Ansbach oder Schramberg. Das Thema Feinstaub beschäftigt also nicht nur
Metropolregionen, sondern ist auch schon im ländlichen Raum angekommen. Dieser alarmierenden Entwicklung trägt das sogenannte „Diesel-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig nun Rechnung.

Das „Diesel-Urteil“

Konnten Kommunen bislang Umweltzonen individuell nach Grad der Feinstaubbelastung ausweisen und die Geltungsbereiche dieser Gebiete mittels der existierenden Umweltplaketten 2 (rot), 3 (gelb) und 4 (grün) selbst festlegen, so gibt das Urteil des BVerwG den Städten nun die Möglichkeit, Dieselfahrzeuge aus bestimmten Stadtgebieten dann zu verbannen, „wenn ein Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge sich als einzig geeignete Maßnahme erweist, den Zeitraum einer Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.“

Die Diesel-Debatte geht alle etwas an

Im Jahr 2016 waren 15,09 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Davon fallen lediglich 2,67 Millionen in die Euro 6 Abgasnorm, sodass insgesamt 12,42 Millionen Dieselfahrern in Zukunft ein Fahrverbot drohen könnte. Die Mehrheit dieser Fahrzeuge befindet sich zudem in Besitz von Handwerks- und Logistikunternehmen. Der ZDH-Präsident (Zentralverband Deutsches Handwerk) Peter Wollseifer, schätzt, dass rund 90 % aller Handwerksunternehmen in Deutschland Fahrzeuge mit Dieselantrieb nutzen, da diese in der Vergangenheit von der Politik steuerlich begünstigt und von Seiten der Automobilhersteller bislang einfach keine Alternative zu den in der Branche bevorzugten, dieselgetriebenen Sprinter-, Ducato-, Master- und Vito-Modellen angeboten worden ist. Angesichts der in Ballungsgebieten fast lückenlosen Aneinanderreihung von Umweltzonen, sind nicht nur private Dieselfahrer zukünftig vom Dieselfahrverbot betroffen, sondern auch Handwerks- und Logistikunternehmen und damit letztendlich auch alle Verbraucher in diesen Regionen. Die Diesel-Debatte ist also längst keine Diskussion mehr um die Abschaffung von Dieselsteuervorteilen, sondern stellt inzwischen die gesamte Dieselantriebstechnik und damit auch die damit einhergehende Politik und Wirtschaft infrage. Was könnte die Blaue Plakette dann eigentlich noch bewirken?

Die Blaue Plakette kann nur eine Übergangslösung sein

Mit der Einführung der Blauen Plakette wäre es schlichtweg einfacher, Fahrzeuge mit problematischem Abgasausstoß optisch zu kennzeichnen. Dadurch würde die Kontrolle in den betroffenen Gebieten enorm vereinfacht. Da zudem die Grenzwerte einer möglichen Blauen Plakette noch nicht festgelegt sind, könnten hier folglich auch Fahrzeuge eingeordnet werden, die bislang in den bestehenden Plaketten-Kategorien nicht fassbar waren. Davon wären dann aber auch nahezu alle Fahrzeuge von Handwerk und Logistik betroffen, was den Druck auf Politik und Wirtschaft, alternative Antriebe und den dafür notwendigen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur voranzutreiben, derart erhöhen würde, dass die Blaue Plakette letztendlich nur eine – hoffentlich kurzfristige – Übergangslösung darstellen kann.


Gastautor: Daniela Fehrenbacher