Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzen – Eigeninitiative der Beschäftigten lohnt sich

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Gestern hat die Bundesregierung beschlossen, den Lockdown bis zum 7. März 2021 weiter zu verlängern. Für viele der bundesweit rund 33 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bedeutet dies, dass für sie die Kurzarbeit ebenfalls noch länger andauert. Nach Angaben des ifo-Instituts waren bereits im Januar rund 2,6 Millionen in Kurzarbeit, Tendenz weiter steigend. Diese Zeit können Beschäftigte allerdings zur Weiterbildung nutzen ohne finanzielle Nachteile. Dafür gibt es seit Jahresbeginn 2021 sogar einfachere Regeln und neue Fördertöpfe. Nach Angaben des bundesweit tätigen Weiterbildungsdienstleisters Berlitz kann die Förderung für alle neuen Weiterbildungen seit dem 1. Januar beantragt werden. Geschäftsführer Mattias Schwarz zufolge gilt die neue Regelung jetzt auch unabhängig von Betriebsgröße, Qualifikation und Alter der Beschäftigten. Schwarz empfiehlt „viel Eigeninitiative zu zeigen, weil die Geschäftsführung in den meisten Unternehmen derzeit aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation dafür keinen Kopf hat“. Unter die neue Regelung fallen alle Kurse, die während der Kurzarbeit begonnen werden, mindestens 120 Stunden dauern und der Lehrgang sowie der Träger der Weiterbildungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit zertifiziert ist und die Weiterbildung das Fachwissen des Beschäftigten sinnvoll ergänzt. Berlitz bietet entsprechende Fortbildungen bundesweit an.