Laut Einkommensteuergesetz gibt es die sogenannten Freien Berufe. Darunter fallen die Berufe Anwalt, Buchprüfer oder Ingenieur. Diese werden Katalogberufe genannt.
Freie Berufe
Weitere interessante Freie Berufe sind:
- Aushilfsmusiker,
- Bergführer,
- Bildhauer,
- Designer,
- Diätassistent,
- Dirigent,
- EDV-Berater,
- Erfinder,
- Erzieher,
- Fotografen,
- Kameramann,
- Künstler,
- Dozent,
- Logopäde,
- Magier,
- Marketingberater,
- Marktforscher,
- Musiker,
- Raumgestalter,
- Schauspieler,
- Schriftsteller,
- Tanzlehrer,
- Tanz- und Unterhaltungsmusiker,
- Unternehmensberater,
- Visagist,
- Werbetexter
- und noch weitere Berufe.
Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer
Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer. Es lohnt sich also, sich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden. Als selbständiger Künstler zu arbeiten ist brotlose Kunst – so heisst es oft. Allerdings: in diesem interessanten Artikel der SZ über Schauspieler und Ökonom Christoph Backes bekommt das eine andere Note. Herr Backes berät kreative Freiberufler.